Wissenschaftliche Fango-Studien erfolgten bereits im 19. Jahrhundert

 

Schon im 19. Jahrhundert wurden die heilenden Wirkungen des Fango wissenschaftlich untersucht. Besonders hervorzuheben sind dabei die Ergebnisse der Fangobehandlungen nach den Erfahrungen der damaligen Berliner Fango-Kuranstalt.

Dort wurden umfangreiche Berichte verfasst zu den einzelnen Wirkungsweisen des Fango. Die zu behandelnden Patienten wurden genauestens erfasst und die entsprechenden Endergebnisse über die durchgeführten Fango-Behandlung wissenschaftlich dokumentiert.

Damals wurden verschiedene Techniken der Fangoanwendung durchgeführt. Und zwar in zwei Formen, ohne und mit Einpackung des ganzen Körpers, anzuwen­den.

Die Technik der Methode ist folgende:

Bei der Fangoapplikation ohne Einpackung des Körpers ist es, falls die Affektion nur bis zum Hand- resp. Fußgelenke reicht, nicht erforderlich, dass der Patient sich ganz entkleidet, son­dern der Fango kann hier vielmehr nach Art eines Hand- oder Fußbades auf den kranken Körperteil appliziert werden, indem der Patient seine Hand- resp. seinen Fuß in ein mit heißem (40—55 ° C.) Fango gefülltes Gefäß (am besten in einen Gummibeutel) hineinsteckt.

Um eine Abkühlung des Fango zu verhindern, hält man den Gummi­beutel mit dem Fango während der ganzen Applikationsdauer unter Wasser, dessen Temperatur durch zeitweiliges Zugießen von heißem Wasser auf einer den Schlamm um einige Grade übertreffenden Höhe erhalten wird.

Falls aber an den Extremitäten die Erkrankung am Ellenbogen resp. am Kniegelenk oder höher gelegen ist oder falls der Fango auf einen Teil des Rumpfes appliziert werden soll, so muss sich der Patient entkleiden und hinlegen. Der heiße Fango wird dann auf die erkrankten Stellen und deren nächste Umgebung in einer ca. 2 cm dicken Schicht aufgetragen, und zwar hei den Extremitäten stets so, dass die ganze Extremität von unten auf bis über die erkrankte Stelle hinaus mit heißem Fango bedeckt ist.

Um hier die Abkühlung zu ver­zögern, wird der mit dem Fango belegte kranke Körperteil mit einer vorher auf dem Lager ausgebreiteten dreifachen Lage Decken, einer Leinen-, einer Gummi- und einer Wolldecke eingehüllt, während sonst der Körper nur oberflächlich zugedeckt wird.

Bei der zweiten Form der Anwendung des Fango, bei der lokalen Fangoapplikation mit Einpackung des ganzen Körpers wird der Schlamm auf das erkrankte Glied aufgetragen wie bei der Applikation ohne Einpackung des Körpers. Nur wird nach Auftragung des Schlammes der ganze Körper in die dreifache Lage Decken eingepackt. Es ist hierbei unnötig, wie es gewöhnlich bei einer hydro­pathischen Einpackung geschieht, den Oberkörper fest einzuschnüren, es genügt vielmehr, denselben nur so zu umhüllen, dass die Arme unter den Decken frei bewegt werden können.

Diese letztere Anwendungsform des Fango regt bei jedem Menschen eine allgemeine Schweißsekretion an, nur wird der Eintritt derselben je nach der Individualität, nach kürzerer oder längerer Zeit zu erwarten sein. Bei solchen Patienten, die schwer in Schweiß geraten und bei denen eine längere Zeit bis zum Beginn der Schweißsekretion vergeht, was übrigens bei der Fangobehandlung nur sehr selten der Fall ist, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die Kranken auf eine warme Unterlage zu betten, um dadurch den Eintritt der Schweißsekretion zu beschleunigen.

Man bediente sich zu diesem Zwecke einer großen, über das ganze Bett reichenden Wassermatratze, welche je nach Bedarf mit warmem oder heißem Wasser gefüllt werden kann1). Besonders  hervorzuheben dabei ist, dass dies nur in sehr seltenen Fällen erforderlich ist. Hat der Patient in der Fangoapplikation, sei es mit oder ohne Einpackung des Körpers — dieselbe kann 1/2 —1 1/2 Stunden und, falls erforderlich, noch darüber hinaus ausgedehnt werden — genügend lange zugebracht, so wird er ausgepackt und der Schlamm oberflächlich vom Körper abgestreift; darauf erhält der Patient ein kurzes lauwarmes Reinigungsbad und im Anschluss daran zur Abkühlung des Körpers eine temperierte Dusche.

(1) Dr. Otto von Aufschnaiter, Vienerldin.Rundschau. XII.Jahrg. No.9/12. 9

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